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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Bildungsinstitutes (PracticeCompany GmbH). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein. 1. Teilnahmeberechtigung Wenn für einen Kurs besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmenden erfüllt werden. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Bildungsinstitut die fristlose Kündigung vor. 2. Anmeldung 2.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Ausfüllen eines entsprechenden Anmeldeformulars. Die Anmeldung soll rechtzeitig, möglichst bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Mit seiner/ihrer Unterschrift erkennt der/die Anmeldende diese Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der/Die Anmeldende hat die Kursgebühr für den jeweilige Kurs zu zahlen. 2.2 Das Bildungsinstitut bestätigt die Anmeldung schriftlich bzw. schickt eine Absage. Nach erfolgter Bestätigung gilt die Anmeldung als verbindlich. 2.3 Die personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. (Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz) 2.4 Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Kurs kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen werden. Es gilt das Datum des Poststempels, bei Verwendung von Telefax der Eingang beim Bildungsinstitut, Widerruf durch Email ist nicht möglich. Bei rechtzeitigem Widerruf bekommt der/die Teilnehmende bereits entrichtete Gebühren erstattet. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder nimmt der Teilnehmende an dem Kurs nicht teil, so ist er grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn er keinen Ersatzteilnehmenden stellt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. FbW-Teilnehmern (Bildungsgutschein) wird für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht. 3. Gebühren 3.1 Für die Teilnahme an Kursen werden in der Regel Kursgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren und etwaige Ermäßigungen sind in dem geschlossenen Vertrag festgelegt. Die Gebühren umfassen die Kosten für Eignungsfeststellungen, Unterrichtsgebühren, Lernmittel, sowie Prüfungsgebühren. Nicht enthalten sind Kosten für An- und Abfahrt, Übernachtung, Kinderbetreuung etc. 3.2 Der Teilnehmende hat das Entgelt für den Kurs zu dem auf der Rechnung/dem Gebührenbescheid genannten Termin, spätestens vor Kursbeginn zu zahlen; außer es liegen andere Regelungen Seitens Dritter (FbW-Träger: Agentur für Arbeit, ArGe, KAS, Rentenversicherung, Land NRW etc.) in Einvernehmen mit dem Bildungsinstitut vor. 4. Durchführung 4.1 Die Durchführung eines Kurses ist an eine notwendige Mindestteilnehmendenzahl gebunden (i.d.R. 6 Personen). Bei ungenügender Nachfrage kann der Kurs abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden dann in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 4.2 Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die von Bildungsinstitut nicht zu vertreten sind, befreien dieses für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. 4.3 Wechsel der Dozenten: Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel oder Ausfall von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan, den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 5. Pflichten des/der Teilnehmenden 5.1 Das Bildungsinstitut ist berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Bildungsmaßnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht. 5.2 Das Kopieren der vom Bildungsinstitut zur Verfügung gestellten Software auf EDV-Anlagen sowie der Einsatz nichtlizensierter Programme ist ebenso unzulässig wie das Verändern oder Löschen von Dateien, die der/die Teilnehmende nicht selber eingebracht hat. Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und / oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. 6. Urlaub (FbW-Bildungsmaßnahmen/Bildungsgutschein)
Bei Kursesn/Maßnahmen mit einer Gesamtlaufzeit von weniger als sechs Monaten in Vollzeit (VZ) bzw. zwölf Monaten in Teilzeit besteht kein Urlaubsanspruch. Bei Laufzeiten von über sechs Monaten (VZ) können bis zu 2 Urlaubstage pro Monat gewährt werden. 7. Kündigung 7.1 Bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses kann der Vertrag kostenlos gekündigt werden. FbW-Teilnehmern (Bildungsgutschein) wird für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht. 7.2 Für den Fall einer Kündigung durch das Bildungsinstitut werden die Kosten im Umfang der ausgefallenen Stunden erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgte gemäß Ziffer (5.1). Das Recht der Teilnehmenden zum Nachweis, dass durch den Ausschluss das Bildungsinstitut Kosten einspart, bleibt hiervon unberührt. Insoweit besteht sodann ein Erstattungsanspruch. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels, bei Verwendung von Telefax der Eingang beim Bildungsinstitut maßgeblich. Kündigung durch E-Mail ist nicht zulässig. 8. Haftung Das Bildungsinstitut haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmenden, die aus einem nicht zustande gekommenen Kurs oder aus einem Abbruch eines Kurses resultieren. Die Haftung des Bildungsinstitutes für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Bildungsinstitutes oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. 9. Mahnungen Für außergerichtliche Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden. 10. Salvatorische Klausel Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. 11. Gerichtsstand ist Köln. Stand August 2010 |
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